Information: Der Verein wurde an der GV vom 7.3.2016 aufgelöst

Auszug aus dem Wettkampfreglement

Siegerwerk 2013 von Toni Flückiger (FLUGO)
Siegerwerk 2013 von Toni Flückiger (FLUGO)

Konditionen "Tageswettkampf"

  • Teilnahmegebühr Fr. 100.- je Künstler
  • Werkzeuge und Schutzkleider werden von den Künstlern selber mitgebracht
  • das Thema für das zu schnitzende Werk ist nach aktuellem Stand frei wählbar

  • der Veranstalter sichert den Arbeitsplatz und stellt die nötigen Stromanschlüsse bereit
  • der Verein "Kettensägen-Schnitzer Schweiz" sorgt für genügend  Wetterschutzpavillons
  • die geschaffenen Skulpturen werden nach dem Wettkampf Eigentum der Künstler
  • der Verkauf der Skulpturen vor Ort durch die Künstler ist gestattet

Ablauf des Kettensägen-Kunstschnitzens "Tageswettkampf"

9 bis 10  Kettensäge-Künstler aus der Schweiz treten in der Disziplin „Kettensägen-Kunst“ ab 10:00 Uhr gegeneinander an. Jeder Teilnehmer schnitzt mit der Kettensäge eine  Skulptur nach Wahl aus einem Baumstamm von ca. Ø50 cm und 2m Länge.

  • als Hauptwerkzeug muss eine Kettensäge verwendet werden
  • ab 16:00 Uhr darf der Künstler  zur Vollendung auch Handwerk- zeug benützen.
  • die Skulpturen werden im Laufe des Tages  von einer Jury bewertet.
  • die Zuschauer dürfen zudem eine bewertende Stimme abgeben.

Bild: Felix Kündig beim Tageswettkampf 2013 (Vorstandsmitglied)

Felix Kündig (Vorstandsmitglied)

Ablauf des Speedcarvingwettkampfes

Lukas Senn beim Speedcarving (Vorstandsmitglied)

Zwischen 16:00 und 17:00 Uhr wird ein „Speedcarving“ (Schnellschnitz-Wettkampf) durchgeführt. 

  • Teilnahmegebühr Fr. 80.00 je Speedcarver
  • zum Speedcarving-Wettkampf werden maximal 10 Kettensägen-Schnitzer zugelassen

Die Teilnehmer schnitzen mit der Kettensäge eine Skulptur aus einem Baumstamm von ca. Ø40 cm und 1.20 m Länge.

  • das Thema ist  frei wählbar

Bild: Lukas Senn beim Speedcarving (Vorstandsmitglied)


Nach der Siegerehrung werden die Speedcarvingskulpturen versteigert. Der Erlös aus der Ver- steigerung dieser Skulpturen geht zur Hälfte an den Künstler und zur Hälfte an den Verein "Kettensägen-Schnitzer".

Generell

Thomas Jud, Sieger 2014 und Vorstandsmitglied
Thomas Jud, Sieger 2014 und Vorstandsmitglied
  • der Verein "Kettensägen-Schnitzer Schweiz" stellt das Holz und die Verpflegung zur Verfügung
  • in der Vorbereitung dürfen die Künstler die Hölzer entsplinten, halbieren oder dritteln. Blöcke und Form- schnitte sind nicht erlaubt
  • das Benützen von Farben, um Akzente zu setzen ist gestattet, keine Vollbemalung
  • die Künstler müssen sich nach den geltenen Vor- schriften schützen (z.B. Schnittschutzkleidung, Ohren- und Augenschutz usw..)
  • die teilnehmenden Künstler treten auf eigenes Risiko an (z.B. Haftpflichtversicherung, Unfall,  Beschädigung des eigenen Werkzeuges usw.)

Die Jury


Die Skulpturen werden von einer Jury bewertet.

 

Die Jury besteht aus vier Personen:

  • eine Fachperson
  • einem Kunstverständigen
  • einem Vertreter der politischen Gemeinde
  • einem fachkundigen OK-Mitglied.

Zudem hat das Publikum mittels einer Umfrage eine fünfte Stimme.

 

Bewertet werden:

  • Kreativität
  • exakte Ausführung
  • Filigranität
  • Proportionen
  • und der Gesamteindruck zu gleichen Massen
Besprechung: Susanna Simo (Vereinspräsidentin) und Paul Widmer (Jurymitglied 2014)
Besprechung: Susanna Simo (Vereinspräsiden- tin) und Paul Widmer (Jurymitglied 2014)
Die 5. Stimme geben die Zuschauer ab.
Die 5. Stimme geben die Zuschauer ab.

Die Siegerehrung

 

Die Siegerbekanntgabe und Ehrung findet ab 19:00 Uhr statt. 

 

Die drei Bestplatzierten Tageswettkämpfer und Speedcarver erhalten je einen Pokal und die Sieger dürfen je einen Sachpreis  mit nach Hause nehmen.


Bild: Kettensägenkünstler 2014 und links die Jurymitglieder (ganz links steht Stefan Sulzberger, ein Vorstandsmitglied)

In eigener Sache und rechtliche Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass wir von kettensaegenschnitzen.info keine Vereinsdienstleistungen anbieten. Wir unterstützen mit dieser Seite den Verein lediglich. Abweichungen zum aktuellen Reglement sind möglich und geben kein Recht auf Durchsetzung. Massgebend ist immer das dannzumal aktuelle Wettkampfreglement welches Sie direkt vom Verein Kettensägen-Schnitzer einfordern können.

Buttikon SZ

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